TUTORIAL – ePA Teil 2: 7 Funktionen, die die elektronische Patientenakte schon heute kann

Elektronische Patientenakte auf dem Notebook

Elektronische Patientenakte (ePA)

Deine Gesundheitsdaten sind Deine Krankengeschichte

Die elektronische Patientenakte soll Dein digitaler Ordner sein, den Du Behandlern in Praxen, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen bei Bedarf Zugriff gewähren kannst. Dies kann Dir Zeit und Deiner Krankenkasse Geld sparen für unnötige Doppel-Untersuchungen. Die wenigsten von uns laufen permanent mit einem Papierordner unter dem Arm in die Arztpraxis. So müssen Patient:innen Fragebögen ausfüllen und aus ihrer groben Erinnerung Angaben machen. Hier kann es zu fehlerhaften Daten kommen. Im Zweifel werden offene Fragen durch eine direkte Untersuchung durch die Praxis vor Ort selbst erneut durchgeführt, um sicher zu gehen. Diese unnötigen Verfahren können sich im Laufe eines ganzen Patientenlebens ganz schön in Geld und Zeit läppern.

In der ePA können Deine Notfalldaten, Krankenhausentlassbriefe, Zahn-Bonushefte, Mutterpass, Impfpass oder, Medikationspläne oder U-Hefte für das eigene Kind für Dich abgelegt werden. Aber Du kannst die ePA auch selbst beispielsweise als persönliches Schmerztagebuch nutzen. Damit wird ePA-Nutzer:innen die Möglichkeit eröffnet ein Stück weit weniger die sie betreffenden Behandlungsunterlagen bei den Behandlern „nachlaufen“ zu müssen. Zugleich werden Ärzte und medizinische Fachangestellte weniger aufgrund solcher Formalitäten behelligt. Doch bevor Du Deine ePA nutzbar machen kannst, musst Du aktuell gefühlt bei Deiner Krankenkasse der ePA „nachlaufen“. Wie dies genau funktioniert habe ich in diesem Beitrag beschrieben.

Funktionen der elektronischen Patientenakte

Zuvor möchte ich klarstellen, dass alle Funktionen, die nachfolgend vorstelle sich im Laufe der Zeit ändern können. Dies liegt in der der Natur von App-Anwendungen. Ein bekanntes Beispiel der letzten Jahre ist die Corona-Warn-App. Hier wirst Du feststellen, wie sich diese Anwendung im Laufe der gesamten Pandemie erheblich veränderte. Plötzlich waren neuen Funktionen verfügbar, die es in der ursprünglichen Version noch nicht gab. Gleichermaßen kann sich dies bei der ePA verhalten. Die nachfolgenden Beschreibungen sind also eine Momentaufnahme. In einem weiteren Beitrag werde ich einen Ausblick für die ePA auf künftig zu erwartende Funktionen geben.

1. Dokumente digital ablegen

Grundsätzlich können Dokumente in gängigen Dateiformaten (z. B. im PDF-Format) in Deiner ePA abgespeichert werden. Somit erhält zumindest jeder gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit alte zu Hause liegende Befunde oder Briefe digital in seiner ePA zu hinterlegen. Zum Einscannen alter Dokumente kann sogar auch das eigene Smartphone genutzt werden, wenn die ePA-App installiert ist. Seit dem 01.07.2021 sind behandelnde Ärzt:innen gesetzlich verpflichtet auf Anfrage Dokumente in die ePA ihrer Patient:innen abzulegen. Aber Achtung! Nicht alle Software-Systeme in Arztpraxen oder Krankenhäusern unterstützen die anwendenden Ärzt:innen derzeit optimal bei der Befüllung einer ePA. Ich will damit sagen, dass es eine Sache ist, was per Gesetzgebung irgendwo festgeschrieben wurde und eine andere Sache, was in der Realität tatsächlich so gut umgesetzt wurde, dass Behandler:innen dieser Gesetzesvorgabe auch praktikabel nachkommen können.

2. Zugriffsregulierung

Technisch beinhaltet die ePA zwei Speicherbereiche. Ein Bereich ist für die ePA-Inhaber selbst bestimmt. Hier können sie selbst zugreifen und Dokumente hochladen. Für diesen Speicherbereich können die ePA-Nutzer:innen einzelnen Behandler:innen Einsicht in diese Dokumente gewähren. Des Weiteren existiert auf der ePA ein zweiter Bereich, der für die behandelnden Gesundheitsfachberufe bestimmt ist. Dieser Speicherbereich wird von den IT-Fach-Systemen der Behandler:innen direkt befüllt. Die zwei unterschiedlichen Speicherbereiche erleichtern es Behandler:innen schneller zu erkennen, welche Informationen von den Patient:innen selbst stammen und welche von Gesundheitsfachberufler:innen.

3. Stellvertreterfunktion

Es kann in vielen Fällen sinnvoll sein, jemanden als Stellvertreter für die Verwaltung der eigenen ePA einzurichten. Dies kann beispielsweise ein Familienmitglied oder ein:e Ehepartner:in sein. Dies ist insbesondere dann hilfreich, wenn der oder die ePA-Inhaber:in unsicher bei der Handhabung der App ist. Ein weiterer Grund kann sein, wenn die ePA-Inhaber selbst gerade nicht ansprechbar sind, zum Beispiel weil sie nicht bei Bewusstsein sind. Hier kann es viele Prozesse beschleunigen, wenn ein:e Stellvertreter:in mithilfe der ePA rasch medizinische Informationen Behandler:innen zugänglich machen kann.

4. Datenübertragung an ePA einer anderen Krankenkasse

Eine Krankenkasse kannst Du im Laufe Deines Lebens sicher mehrfach wechseln. Deine Krankengeschichte jedoch bleibt immer die Gleiche. Daher ist gesetzlich sichergestellt, dass alle ePA-Daten auch bei einem Wechsel der Krankenkasse technisch in die neue ePA-App übertragbar sind. Deine Gesundheitsdaten gehen also nicht verloren.

5. Datenkombination mit DiGA-Apps

Verschreibungspflichtige Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen Patient:innen niedrigschwellig bei chronischen, psychotherapeutischen oder physiotherapeutischen Behandlungen unterstützen und anleiten. Die daraus resultierenden Daten können mit der ePA kombiniert in beide Richtungen übertragen werden. Damit können beide Anwendungen sich gegenseitig mit Informationen befruchten, was letztlich für die ePA-Nutzer:innen und Behandler:innen hilfreich sein kann.

6. Ablage der eAU in die ePA

Neben der eAU für die Krankenkassen und für Arbeitgeber, wird eine Historie der eAUs auch in Deiner ePA abgebildet.

Ausbaustufen der elektronischen Patientenakte (ePA)

@gematik – Versionen der elektronischen Patientenakte (ePA)

7. Anonyme Datenspende für die wissenschaftliche Forschung

Die ePA-Version 2.5 soll die ePA-Inhaber dazu befähigen ihre medizinischen Daten in anonymisierter Form der Forschung bereitzustellen. Damit soll die wissenschaftliche Forschung in Deutschland und auch EU-weit unterstützt werden. Dieses Thema ist so groß und komplex, dass ich hierzu einem separaten Beitrag zu gegebener Zeit eingehen werde.

Einzelnachweise

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